Liga-Organisationen sind Mitveranstalter der sportlichen Wettbewerbe. Die zentrale Vermarktung stellt daher keinen Kartellverstoß dar. Die Profiligen setzen sich für sichere kartellrechtliche Rahmenbedingungen bei der Vermarktung ein.
Der deutsche Profisport kommt fast vollständig ohne öffentliche Finanzzuschüsse aus. Dies ist möglich, solange er selbstständig seine eigenen Finanzierungsquellen erschließen und den Sport in eigener Verantwortung weiter entwickeln darf. Bei der Vermarktung des Profisports kommt es immer wieder zu Konflikten mit der Praxis der Kartellbehörden. Dies führt zu rechtlichen Unwägbarkeiten und gravierenden Nachteilen - insbesondere für den deutschen Profisport im europäischen Vergleich. Die Initiative Profisport Deutschland bittet die Mitglieder des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung, sich für eine sachgerechte und einheitliche Auslegung des europäischen Wettbewerbsrechts einzusetzen und sich insbesondere auf europäischer Ebene für das Solidarmodell der Zentralvermarktung von Medienrechten einzusetzen.
Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis des Bundeskartellamts schwebt über der zentralen Vergabe von Medien- und Fernsehrechten in Deutschland immer noch das Damoklesschwert eines Verstoßes gegen das europäische Kartellrecht. Die daraus resultierende Rechtsunsicherheit hat erhebliche negative Konsequenzen für die Finanzierung des deutschen Profisports. Alle Mitglieder der Initiative Profisport Deutschland setzen auf eine zentrale Vermarktung ihrer Medienrechte. Nicht zuletzt, um die Solidarität zwischen den Clubs der Ligen aufrecht zu erhalten. Müssten die großen Ligen des deutschen Profisports ihren jeweiligen Clubs erlauben, ihre Spiele individuell zu vermarkten, so würden davon nur sehr wenige Clubs profitieren und die Grundlage für eine flächendeckende Förderung des Amateur- und Breitensports wäre ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen. Darüber hinaus widerspräche eine individuelle Vermarktung auch der Logik des nur durch das Zusammenwirken aller Clubs und der Liga-Organisation entstehenden "Produkts" Ligaspiel und berücksichtigte somit die Besonderheiten des Sports nicht.
Anders als im übrigen Wirtschaftsleben streben unsere Clubs nicht die Verdrängung der anderen Marktteilnehmer an. Vielmehr ist sportlicher Wettbewerb auf den Erhalt eines leistungsstarken Mitbewerbers angewiesen. Erst durch das Aufeinandertreffen verschiedener Mannschaften entsteht ein vermarktungsfähiges Produkt.
Zudem ist die Rolle der Liga-Organisation bei der Organisation und Durchführung der Ligen zu berücksichtigen. Ohne Liga-Organisation wäre die Organisation und Ausrichtung der Bundesligen nicht möglich. Auch das erheblich höhere Zuschauerinteresse an Ligaspielen im Vergleich zu losgelösten Spielen zwischen zwei Clubs (z.B. Freundschaftsspiele) zeigt, dass die Bundesligen weit mehr sind als die Aneinanderreihung von einzelnen Spielen.
Liga-Organisationen legen nicht nur den Wettbewerbsmodus fest und überwachen die Einhaltung der Regeln, sondern kontrollieren auch die die Zulassung der Clubs und Spieler zum Wettbewerb mittels eines umfassenden Lizenzierungsverfahrens. Wir erstel-len darüber hinaus national und international abgestimmte Rahmenterminkalender, planen Spieltermine, Spielgegner und den Heim-/Auswärtsrhythmus unter Berücksichtigung vielfältiger Belange und regeln u.a. das Spieler- und Transferwesen. Ohne die zentralen Ligen-Organisationen wären außerdem weder ein einheitliches Erscheinungsbild der Marken und eine Förderung des Images der Ligen noch ein gemeinsamer Kommunikationsauftritt nach außen möglich. All dies ermöglicht erst eine interessante Berichterstattung für unsere Fans. Aufgrund dieser vielfältigen Beiträge und Investitionen sind die Liga-Organisationen als Mitveranstalter der Ligen anzuerkennen. Sie vermarkten ein eigenes Recht. Daher stellt die Zentralvermarktung schon ihrer Natur nach kein Kartell da.
Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben bereits grundsätzlich anerkannt, dass die zentrale Vermarktung von Ligen mit dem europäischen Kartellverbot in Einklang steht, sofern bestimmte Vorgaben beim Vergabeprozess eingehalten werden. Das Bundesministerium des Inneren und das Bundeswirtschaftsministerium haben bereits im Jahr 2008 eine Initiative beim Rat der Europäischen Union initiiert, mit dem Ziel der einheitlichen Anwendung des Kartellrechts. Die Initiative Profisport Deutschland fordert eine Weiterverfolgung dieser Initiative, um gemäß Artikel 10 der Verordnung 1/2003 eine Entscheidung über die Nichtanwendbarkeit des Kartellverbotes im Bereich der Zentralvermarktung oder eine entsprechende Gruppenfreistellungsverordnung, welche die Zentralvermarktung von Medienrechten im Sport vom Wettbewerbsrecht ausnimmt, zu erwirken oder zumindest einheitliche Leitlinien der Europäischen Kommission bzgl. der Anwendung des Kartellrechts durch die nationalen Behörden einzufordern. Darüber hinaus setzen sich die Profiligen dafür ein, dass unsere Mitveranstaltereigenschaft und mithin die Vermarktungsbefugnis im Rahmen eines Leistungsschutzrechtes in Deutschland für Sportveranstalter gesetzlich anerkannt wird.